Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung

1. Kenntnisprüfung

Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen
Abschlussprüfung zugelassen:

Ausbildungsberuf Prüfungsbereich Zugelassene Hilfsmittel
Alle Ausbildungsberufe Alle Prüfungsbereiche
  • Taschenrechner
    (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
Gestalter für visuelles Marketing/
Gestalterin für visuelles Marketing
  • Visuelle Verkaufsförderung
  • Materialliste für die Abschlussprüfung im Sommer 2024
    Zur o. g. Prüfung sind mitzubringen:
    • Bleistift, Stärke 2 H, H oder HB
    • Farbstifte
    • Spitzer
    • Radiergummi
    • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
    • Geodreieck, mindestens 30 cm
    • Lineal, mind. 30 cm
    • Kugelschreiber
    • Fineliner 0,1
    • Fineliner 0,5
    • Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
    • Montagekleber (z.B. Fixogum)
    • Zirkel
    • Universaladapter für den Zirkel
Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
Kaufmann/Kauffrau für
Versicherungen und Finanzen (ÄVO 2014)
  • Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung bzw. „Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte
  • Unkommentiertes Bedingungswerk PROXIMUS 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Gesetzessammlung (zulässiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässiges Hilfsmittel)
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
Kaufmann/Kauffrau für Groß-
und Außenhandelsmanagement
(AO 2020)
(FR Außenhandel)
  • Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
  • Unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in der gewählten Fremdsprache
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (AO 2022)
  • Allgemeine Versicherungswirtschaft
  • Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
  • Bedingungswerk PROXIMUS 5 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Gesetzessammlung und/oder Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässige Hilfsmittel)
  • jeweils in unkommentierter Form; erlaubt sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummernverweise

2. Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sind ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel zugelassen:

Ausbildungsberuf Prüfungsbereich Zugelassenes Hilfsmittel Nicht zugelassen
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
  • Informationstechnisches Büromanagement
  • Unkommentiertes Rechtschreibwör-
    terbuch in gedruckter Form
  • Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
    („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor-
    mationsverarbeitung“) in gedruckter Form
  • Taschenrechner

3. Servicefahrer/Servicefahrerin

Ausbildungsberuf Fach Zugelassene Hilfsmittel
Servicefahrer/Servicefahrerin
  • Beförderungsprozess
  • Bleistift
  • Radiergummi
  • Lineal bzw. Geo-Dreieck

4. Fachpraktiker/Fachpraktierin für Bürokommunikation

Ausbildungsberuf Prüfungsbereich Zugelassenes Hilfsmittel Nicht zugelassen
Fachpraktiker/
Fachpraktikerin für
Bürokommunikation
  • Informations-
    verarbeitung
  • Unkommentiertes Rechtschreibwör-
    terbuch in gedruckter Form
  • Unkommmentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
    („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor-
    mationsverarbeitung“) in gedruckter Form
    oder
    Unkommentierte Ausgabe. der DIN 5008:2011
    („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbei-
    tung“) in gedruckter Form
  • Taschenrechner

In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen!

5. Fachpraktiker/Fachpraktierin für Büromanagement

Ausbildungsberuf Prüfungsbereich Zugelassenes Hilfsmittel Nicht zugelassen
Fachpraktiker/
Fachpraktikerin für
Büromanagement
  • Informations-
    verarbeitung
  • Unkommentiertes Rechtschreibwör-
    terbuch in gedruckter Form
  • Unkommmentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
    („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor-
    mationsverarbeitung“) in gedruckter Form
    oder
    Unkommentierte Ausgabe. der DIN 5008:2011
    („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbei-
    tung“) in gedruckter Form
  • Taschenrechner

In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen!

Neben den unter 1. bis 5. aufgeführten Hilfsmitteln sind keine weiteren zugelassen.

24.01.2024