Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung
1. Kenntnisprüfung
Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen
Abschlussprüfung zugelassen:
Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassene Hilfsmittel |
Alle Ausbildungsberufe | Alle Prüfungsbereiche |
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Gestalter für visuelles Marketing/ Gestalterin für visuelles Marketing |
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Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
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Kaufmann/Kauffrau für Versicherung und Finanzen (ÄVO 2014) |
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Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
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Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel (AO 2006) (FR Außenhandel) |
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Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (AO 2020) (FR Außenhandel) |
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2. Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sind ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel zugelassen:
Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassenes Hilfsmittel | Nicht zugelassen |
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement |
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3. Servicefahrer/Servicefahrerin
Ausbildungsberuf | Fach | Zugelassene Hilfsmittel |
Servicefahrer/Servicefahrerin |
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4. Fachpraktiker/Fachpraktierin für Bürokommunikation
Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassenes Hilfsmittel | Nicht zugelassen |
Fachpraktiker/ Fachpraktikerin für Bürokommunikation |
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In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen! |
Neben den unter 1. bis 4. aufgeführten Hilfsmitteln sind keine weiteren zugelassen.
16.07.2019 – We