Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung
1. Kenntnisprüfung
Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen
Abschlussprüfung zugelassen:
| Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassene Hilfsmittel |
| Alle Ausbildungsberufe | Alle Prüfungsbereiche | - Taschenrechner
(nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) |
Gestalter für visuelles Marketing/ Gestalterin für visuelles Marketing | - Visuelle Verkaufsförderung
| - Materialliste für die Abschlussprüfung Sommer 2025
Zur o. g. Prüfung sind mitzubringen: - Bleistift, Stärke 2 H, H oder HB
- Farbstifte
- Spitzer
- Radiergummi
- Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
- Geodreieck, mindestens 30 cm
- Lineal, mind. 30 cm
- Kugelschreiber
- Fineliner 0,1
- Fineliner 0,5
- Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
- Montagekleber (z.B. Fixogum)
- Zirkel
- Universaladapter für den Zirkel
Eine Zeichenplatte kann verwendet werden. |
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (ÄVO 2014) | - Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung bzw. „Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte
| - Unkommentiertes Bedingungswerk PROXIMUS 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Unkommentierte Gesetzessammlung (zulässiges Hilfsmittel)
- Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässiges Hilfsmittel)
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen, farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet. |
Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (AO 2020) (FR Außenhandel) | - Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
| - Unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in der gewählten Fremdsprache
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| Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (AO 2022) | - Allgemeine Versicherungswirtschaft
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
| - Bedingungswerk PROXIMUS 5 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Gesetzessammlung und/oder Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässige Hilfsmittel)
- jeweils in unkommentierter Form; erlaubt sind lediglich Unterstreichungen, farbige Markierungen und Nummernverweise
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2. Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sind ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel zugelassen:
| Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassenes Hilfsmittel | Nicht zugelassen |
| Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement | - Informationstechnisches Büromanagement
| - Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
- Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
(„Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor- mationsverarbeitung“) in gedruckter Form | |
3. Servicefahrer/Servicefahrerin
| Ausbildungsberuf | Fach | Zugelassene Hilfsmittel |
| Servicefahrer/Servicefahrerin | | - Bleistift
- Radiergummi
- Lineal bzw. Geo-Dreieck
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4. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürokommunikation
| Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassenes Hilfsmittel | Nicht zugelassen |
Fachpraktiker/ Fachpraktikerin für Bürokommunikation | - Informationsverarbeitung
| - Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
- Unkommmentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
(„Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor- mationsverarbeitung“) in gedruckter Form oder Unkommentierte Ausgabe. der DIN 5008:2011 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbei- tung“) in gedruckter Form | In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen! |
5. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Büromanagement
| Ausbildungsberuf | Prüfungsbereich | Zugelassenes Hilfsmittel | Nicht zugelassen |
Fachpraktiker/ Fachpraktikerin für Büromanagement | - Informationsverarbeitung
| - Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
- Unkommmentierte Ausgabe der DIN 5008:2020
(„Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Infor- mationsverarbeitung“) in gedruckter Form oder Unkommentierte Ausgabe. der DIN 5008:2011 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbei- tung“) in gedruckter Form | In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen! |
Weitere Informationen
Neben den unter 1. bis 5. aufgeführten Hilfsmitteln sind keine weiteren zugelassen.
24.01.2024