Wer sind wir?

Die AkA – eine IHK-Gemeinschaftseinrichtung

Die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) wurde 1974 von den IHKs in Bayern und Hessen als Gemeinschaftseinrichtung zur überregionalen Aufgabenerstellung gegründet. Mittlerweile haben sich dem “AkA-Verbund” die 45 IHKs der zehn Bundesländer Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen. Die Geschäftsführung und Vertretung der AkA liegt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Wichtigste Aufgabe der AkA ist die Bereitstellung von Prüfungsaufgaben für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Ausbildungsberufe zur gemeinsamen Verwendung durch die angeschlossenen IHKs.

Eine Übersicht über die der AkA angeschlossenen Länder finden Sie hier.

Leitbild der AkA

Angestrebt werden bundeseinheitliche Prüfungen mit hoher Qualität und deren laufende Weiterentwicklung.

Die wesentlichen Aufgaben der AkA

Die AkA errichtet Aufgabenerstellungs- und -auswahlausschüsse, führt deren Geschäfte, betreut die Aufgabenerstellung und -auswahl wissenschaftlich, veranlasst den Aufgabendruck sowie die maschinelle Auswertung der Prüfungsaufgaben. Darüber hinaus übernimmt die AkA bundesweit alle zur Organisation und Abwicklung der Prüfungen notwendigen kammerbezirksübergreifenden Arbeiten.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

- Fachausschüsse

- Organisation bundesweiter Prüfungen

- Entstehung eines Aufgabensatzes

- Veröffentlichungen