Häufig gestellte Fragen

Sämtliche von der AkA herausgegebenen Veröffentlichungen zu den von ihr bereitgestellten kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen erhalten Sie direkt beim U-Form-Verlag. Dies gilt auch für überzählig gedruckte Aufgabensätze zurückliegender Prüfungen, allerdings nur, solange der Vorrat reicht.

Eine Übersicht der Veröffentlichungen finden Sie hier.

Die Prüfungsanforderungen für die schriftlichen Prüfungen in den kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen können Sie den AkA-Prüfungskatalogen für die Zwischen- bzw. die Abschlussprüfung entnehmen. Diesen erhalten Sie beim U-Form-Verlag.

Weitere Veröffentlichungen der AkA finden Sie hier.

Die AkA ist ausschließlich für schriftliche Prüfungsbereiche zuständig. Informationen zu den mündlichen und praktischen Prüfungen erhalten Sie über Ihre Industrie- und Handelskammer. Diese finden Sie hier.

Die verbindlichen Prüfungstermine sowohl für die schriftliche als auch die mündliche/praktische Prüfung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer mitgeteilt. Diese finden Sie hier.

Mehr Informationen zu den Terminen der schriftlichen Prüfungen, bei denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, finden Sie hier.

Den genauen Prüfungsort teilt Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer mit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Ihre Industrie- und Handelskammer finden Sie hier.

Ihr Prüfungsergebnis erhalten Sie von der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Ihre Industrie- und Handelskammer finden Sie hier.

Die Zwischenprüfung dient der Feststellung Ihres aktuellen Wissensstandes, eine Wiederholung ist nicht möglich.

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Die Zwischenprüfung dient der Feststellung Ihres aktuellen Wissensstandes. Das Ergebnis zählt daher nicht zur Abschlussprüfung.

Diese Frage beantwortet Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer. Diese finden Sie hier.