IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 10/17
Verkäufer/-in – Eckwerte zur Neuordnung
Am 01.08.2017 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung – VerkEHKflAusbV)“ vom 13.03.2017 in Kraft getreten. Zudem wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung“ vom 01.06.2017 erlassen, die am 09.06.2017 in Kraft getreten ist.
Auf der Basis der neuen Ausbildungsordnung wurden von den IHKs in den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für die Zwischen- und Abschlussprüfungen erfolgt zentral durch die AkA.
- Zwischenprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Verkaufsprozesse | 90 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 9 der Verordnung erstreckt sich die Zwischenprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. |
Zeitpunkt laut AO: | Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. |
Organ. Einbindung: | Zwischenprüfung Frühjahr und Zwischenprüfung Herbst: Erster Block – Prüfungsbeginn (wie bisher) um 08:00 Uhr |
- Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Verkauf und Werbemaßnahmen |
90 Minuten | Ungebunden | 100 |
Warenwirtschaft und Kalkulation |
60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 12 der Verordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 der Verordnung) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten entspricht. |
Zeitpunkt laut AO: | Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden. |
Organ. Einbindung: | Abschlussprüfung Sommer und Abschlussprüfung Winter: Erster Prüfungstag – Prüfungsbeginn (wie bisher) um 08:00 Uhr (einmal 90 Minuten ungebunden und zweimal 60 Minuten gebunden – parallel zur Abschlussprüfung Teil 1 im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel) |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche: | 210 Minuten (Der Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation wird mündlich im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches geprüft.) |
Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Die AkA wird für eine Übergangszeit Prüfungsaufgaben parallel nach alter und neuer Ausbildungsordnung wie folgt bereitstellen:
Erste Zwischenprüfung nach neuer AO: | Frühjahr 2018 |
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: | Herbst 2018 |
Erste Abschlussprüfung nach neuer AO: | Sommer 2018 |
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: | Sommer 2019 |
Nürnberg, 10. August 2017