IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 05/25

Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung Montrealer Übereinkommen: Erhöhung der Haftungsgrenzen für Luftfrachtführer

Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, u. a. auch die Haftung des Luftfrachtführers für Schäden bei der Beförderung von Gütern.

Mit Wirkung zum 28. Dezember 2024 wurden die im MÜ geregelten Haftungsbeträge angepasst. Die Höchsthaftung des Luftfrachtführers bei der Beförderung von Gütern gemäß Art. 22 Abs. 3 MÜ für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung steigt damit von bisher 22 auf nunmehr 26 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm.

Um Sicherheit und Klarheit für die Prüfungsteilnehmer zu schaffen, weist die AkA in Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenerstellungsausschuss darauf hin, dass in den von der AkA bereitgestellten Prüfungen für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung ab sofort die nun in der Luftfracht aktuell gültige Haftungshöchstgrenze von 26 SZR/kg anzuwenden ist, sofern hierzu Aufgaben gestellt werden.

Nürnberg, 11. März 2025