Hinweise

für die Teilnehmer an der kaufmännischen Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer im Sommer 2024

Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zum Bearbeiten der Aufgabensätze, Beispiele für in der Abschlussprüfung vorkommende Aufgabentypen, die maschinell ausgewertet werden sowie ein Muster für den Lösungsbogen, in den Sie die Lösungen der Aufgabenbeispiele zu Übungszwecken übertragen können.

1. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit den Aufgabensätzen

Die kaufmännische Abschlussprüfung erstreckt sich auf mehrere Prüfungsbereiche, wobei in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf neben gebundenen auch ungebundene Prüfungsaufgaben eingesetzt werden. Die folgenden Grundregeln zum Bearbeiten der Aufgabensätze gelten unabhängig davon, ob die Aufgabensätze aus ungebundenen oder gebundenen Prüfungsaufgaben bestehen. Bitte lesen Sie sich diese Regeln gründlich durch und prägen Sie sich ihren Inhalt genau ein.

  1. In der Prüfung erhalten Sie je Prüfungsbereich einen Aufgabensatz sowie in der Regel weitere Unterlagen, zum Beispiel Lösungsbögen bei Prüfungsbereichen, die maschinell ausgewertet werden, Anlagen mit Belegen, Nebenrechnungsformulare etc., die Sie zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben benötigen. Bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen, prüfen Sie bitte, ob der Aufgabensatz erstens die auf der ersten Seite (= Deckblatt) vermerkten zusätzlichen Unterlagen und zweitens die ebenfalls auf dem Deckblatt angegebene Aufgabenanzahl enthält. Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten sofort an die zuständige Aufsicht! Reklamationen nach Schluss der Prüfung können nicht anerkannt werden.
  2. Lesen Sie sich bitte die Bearbeitungshinweise, die auf dem Deckblatt des Aufgabensatzes stehen, aufmerksam durch!
  3. Füllen Sie als Erstes sorgfältig die Kopfleiste des Aufgabensatzes bzw. bei Prüfungsbereichen, die maschinell ausgewertet werden, die des Lösungsbogens aus! Schreiben Sie Ihren Familien- und Vornamen in Blockbuchstaben! Außerdem sind die IHK- und Prüflingsnummer, die auf Ihrer Einladung zur Prüfung oder auf Ihrer
    Prüfungsmappe steht, in diese Kopfleiste einzutragen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch eventuelle Anweisungen der Aufsichten! Bei fehlender oder falscher IHK- bzw. Prüflingsnummer ist eine Auswertung nicht möglich.
  4. Bevor Sie eine Aufgabe lösen, sollten Sie den Aufgabentext äußerst sorgfältig und genau lesen. Bei Prüfungsbereichen, die maschinell ausgewertet werden, kann die richtige Lösung von einem einzelnen Wort abhängen. Halten Sie sich bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben genau an die Vorgaben zur Beantwortung der Fragen. Wenn zum Beispiel vier Angaben gefordert werden und Sie sechs Angaben anführen, werden nur die ersten vier Angaben bewertet.
  5. Sie sollten es vermeiden, sich an einzelnen Aufgaben „festzubeißen“, solange noch andere Aufgaben ungelöst sind. Eventuelle Angaben zur Bearbeitungszeit sind als Hinweis zu verstehen. Dieser soll Ihnen helfen, sich die Prüfungszeit, die für den Prüfungsbereich insgesamt gilt, richtig einzuteilen.
  6. Als Hilfsmittel ist grundsätzlich ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten zugelassen. Dies gilt nicht für den computergestützten Prüfungsbereich „Informationstechnisches Büromanagement“ (Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs Kaufmann/-frau für Büromanagement). Über weitere, bei einzelnen Ausbildungsberufen zugelassene Hilfsmittel informiert Sie rechtzeitig die zuständige IHK.
    Entsprechende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.ihk-aka.de.
  7. Die Benutzung unerlaubter Hilfsmittel führt zum vorläufigen Ausschluss von der Prüfung.
  8. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintragungen auf dem Konzeptpapier grundsätzlich nicht bewertet werden.