Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Weintechnologe
Weintechnologin

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Weintechnologe
zur Weintechnologin
sind im Prüfungsbereich „Rechtliche Grundlagen und Verfahren“
in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 60 praxisbezogene Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Gebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein
02 Verarbeiten von Trauben, Maische und Most
03 Steuern der alkoholischen Gärung
04 Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung
önologischer Verfahren
05 Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen
06 Abfüllen von Erzeugnissen
07 Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien, Behandlungs- und
Betriebsstoffen
08 Durchführen von Hygienemaßnahmen
09 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
10 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
11 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
12 Umweltschutz
13 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Daneben sind im Prüfungsbereich „Analyse und Behandlung“ in einer Prüfungszeit von 120 Minuten zu den Tätigkeiten
– Proben ziehen
– Analytische Untersuchungen durchführen
– Filtrationen vorbereiten
– Behandlungsstoffe bereitstellen
– Erzeugnisse sensorisch prüfen und beschreiben
eine Arbeitsprobe anzufertigen (ca. 100 Minuten) und ein situatives Fachgespräch zu führen (ca. 20 Minuten).

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