IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 15/09

Servicekraft für Schutz und Sicherheit (AO 2008)

Am 21. Mai 2008 trat die neue Ausbildungsordnung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit in Kraft. Hierzu wurden von den zuständigen Gremien der ZPA Nord-West die Eckdaten für die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung und der Zwischenprüfung und die Prüfungsorganisation festgelegt. Die Aufgabenerstellung für die Zwischenprüfung und die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt bundeseinheitlich durch die ZPA Nord-West.

1. Erstmalige Bereitstellung von Aufgabensätzen/Prüfungstermine
1.1 Zwischenprüfung
Für die Servicekraft für Schutz und Sicherheit wurden bereits erstmals für die Zwischenprüfung Herbst 2009 Aufgabensätze von der ZPA Nord-West angeboten. Es wird grundsätzlich ein Aufgabensatz für die Frühjahrs- und die Herbstprüfung angeboten.

1.2 Abschlussprüfung
Für die Servicekraft für Schutz und Sicherheit werden erstmals für die Abschlussprüfung Sommer 2010 Aufgabensätze für die schriftliche Abschlussprüfung von der ZPA Nord-West angeboten. Durchgeführt wird diese erste Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen “Situationsgerechtes Verhalten und Handeln” und “Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste” am Vormittag des 1. Prüfungstages (Dienstag, 11. Mai 2010) und in den Prüfungsbereichen “Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen” und “Wirtschafts- und Sozialkunde” am Nachmittag des 2. Prüfungstages (Mittwoch, 12. Mai 2010).

Ab diesem Prüfungstermin wird grundsätzlich ein Aufgabensatz für die Sommer- als auch für die Winterprüfung angeboten.

2. Prüfungsbereiche
2.1 Zwischenprüfung
Die Prüfungszeit für den Prüfungsbereich “Schutz und Sicherheit” beträgt 90 Minuten. Es werden 40 gebundene und ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben eingesetzt. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.2 Abschlussprüfung
2.2.1 Prüfungsbereich “Situationsgerechtes Verhalten und Handeln”
Im Prüfungsbereich “Situationsgerechtes Verhalten und Handeln” werden zwei Fälle vorgestellt, die anhand von abgeleiteten Teilaufgaben konkrete Arbeitsaufträge an die Prüfungsteilnehmer richten. Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.2.2 Prüfungsbereich “Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheits-dienste”
Im Prüfungsbereich “Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste” werden zwei Fälle vorgestellt, die anhand von abgeleiteten Teilaufgaben konkrete Arbeitsaufträge an die Prüfungsteilnehmer richten. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.2.3 Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde”
Im Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde” werden gebundene und ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben eingesetzt. Die Bearbeitungszeit beträgt 45 Minuten. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.2.4 Prüfungsbereich “Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen”
Im Prüfungsbereich “Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen” werden zwei Fälle vorgestellt, die anhand von abgeleiteten Teilaufgaben konkrete Arbeitsaufträge an die Prüfungsteilnehmer richten. Die Bearbeitungszeit beträgt 45 Minuten. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

3. Prüfungskataloge
Die Prüfungskataloge für die bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen sind vom Fachausschuss erarbeitet worden und liegen bereits mit der Bestell-Nr. 1552 (Zwischenprüfung) und der Bestell-Nr. 6552 (Abschlussprüfung) in der jeweils ersten Auflage beim U-Form-Verlag zur Auslieferung bereit.

4. Informationen zur Prüfungsgestaltung
Die Aufgabensätze vergangener Prüfungstermine können bezogen werden beim

U-Form-Online-Shop im AkA- und ZPA Nord-West-Bereich

U-Form-Verlag Solingen
Herm. Ullrich (GmbH & Co.) KG
Cronenberger Straße 58
42651 Solingen
Telefon 0212/22207-0
Telefax 0212/2220763
E-Mail uform@u-form.de

Diese IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet unter

www.ihk-zpa.de

im Bereich “IHK-Prüfungs-News”

Köln, 25. November 2009