IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 07/20

Schriftliche gestreckte Abschlussprüfungen in den neugeordneten IT-Berufen (AO 2020)

Am 1. August 2020 treten die Verordnungen über die Berufsausbildung

  • zum/zur Fachinformatiker/-in (Fachinformatikerausbildungsverordnung – FIAusbV)
  • zum/zur IT-System-Elektroniker/-in (IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung – ITSEAusbV)
  • zum Kaufmann/zur Kauffrau für IT-System-Management (IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – ITSManKflAusbV)
  • zum Kaufmann/zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement (Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – DigiManKflAusbV)

vom 28. Februar 2020 in Kraft.

Die Bereitstellung der Aufgabensätze für die Teile 1 und 2 der bundeseinheitlichen schriftlichen gestreckten Abschlussprüfungen erfolgt zentral durch die ZPA Nord-West.

Auf der Basis der neuen Ausbildungsordnungen wurden die wesentlichen Eckdaten für die Durchführung der bundeseinheitlichen gestreckten Abschlussprüfungen erarbeitet und vom Beirat der ZPA Nord-West für die Prüfungsorganisation festgelegt. Mit diesen nachfolgend in komprimierter Form aufgeführten Eckdaten können nun Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen entsprechend informiert werden.

1. Teil 1 der Abschlussprüfung
1.1 Prüfungstermin
Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Herbst 2021 am 29. September 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Frühjahrs- und Herbsttermin neue Aufgabensätze für Teil 1 vorgelegt. Die Teil-1-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Zwischenprüfung im ersten Block statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von 90 Minuten im Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ vor. Dieser Prüfungsbereich wird ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten handlungsorientierte Aufgaben, die praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert sind. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

1.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen wird mit in allen IT-Berufen identischen Prüfungsaufgaben geprüft!

1.5 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog für die Teile 1 und 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich im März 2021 beim U-Form-Verlag bestellbar sein.

2. Teil 2 der Abschlussprüfung

2.1 Prüfungstermin
Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Winter 2021/2022 am 24. November 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Sommer- und Wintertermin neue Aufgabensätze für Teil 2 vorgelegt. Die Teil-2-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Abschlussprüfungen am zweiten Prüfungstag statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfung schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von insgesamt 240 Minuten vor, die sich aufteilt auf jeweils 90 Minuten für die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche und 60 Minuten für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche werden ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft, der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ausschließlich mit gebundenen Prüfungsaufgaben. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

2.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 10 der Ausbildungsordnungen erstreckt sich Teil 2 der Abschlussprüfung auf alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Gemäß § 10 Abs. 2 sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Inhalte, die bereits in Teil 1 geprüft wurden, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

2.5 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog für die Teile 1 und 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich im März 2021 beim U-Form-Verlag bestellbar sein.

3. Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Die ZPA Nord-West wird für eine Übergangszeit Prüfungsaufgaben parallel nach alter Ausbildungsordnung und neuen Ausbildungsordnungen wie folgt bereitstellen:

Erste Abschlussprüfung Teil1 nach neuer AO: Herbst 2021
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: Herbst 2021

Erste Abschlussprüfung Teil2 nach neuer AO: Winter 2021/2022
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: Sommer 2023

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 02.06.2020