U-Form-Online-Shop im AkA- und ZPA Nord-West-Bereich
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Am 1. August 2011 tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann/zur Tourismuskauffrau (Kaufmann/Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) in Kraft. Damit wird der bisherige Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau abgelöst.
1. Erstmalige Bereitstellung von Aufgabensätzen/Prüfungstermine
1.1 Zwischenprüfung
Für den neuen Ausbildungsberuf werden erstmals zum Prüfungstermin Herbst 2012 (26. September 2012) Aufgabensätze von der AkA angeboten. Ab diesem Prüfungstermin wird von der AkA für diesen Beruf grundsätzlich ein Aufgabensatz für die Herbst- als auch für die Frühjahrsprüfung angeboten.
Die letzte Zwischenprüfung nach bisheriger Ausbildungordnung (Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau) wird letztmalig zum Prüfungstermin Frühjahr 2012 bereitgestellt.
1.2 Abschlussprüfung
Für den neuen Ausbildungsberuf werden erstmals für die Abschlussprüfung Sommer 2013 Aufgabensätze von der AkA angeboten. Die erste schriftliche Abschlussprüfung findet am 6./7. Mai 2013 statt. Der Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Tourismus“ wird am Vormittag (ab 08:00 Uhr) des ersten Prüfungstages geprüft, die beiden übrigen Prüfungsbereiche am Nachmittag des zweiten Prüfungstages (14:00 Uhr „Wirtschafts- und Sozialkunde“, anschließend „Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette“).
Von der AkA werden für eine Übergangszeit voraussichtlich bis zur Abschlussprüfung Sommer 2014 Aufgabensätze parallel sowohl nach der bisherigen Ausbildungsordnung (Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau) als auch nach der neuen Ausbildungsordnung (Tourismuskaufmann/Tourismuskauffrau) bereitgestellt.
2. Prüfungsbereiche
2.1 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet gemäß der Ausbildungsordnung im Prüfungsbereich „Kundenorientierte Reiseplanung“ statt.
Die Prüfungszeit für die Zwischenprüfung beträgt 120 Minuten. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden. Es werden Aufgaben in gebundener und ungebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt, die alle mit der gleichen Punktzahl bewertet werden. Zur Anwendung kommen Mehrfachwahl-, Mehrfachanwort-, Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben. Hinzu kommen noch Rechenaufgaben in Offen-Antwort-Form sowie sonstige Aufgaben in Offen-Antwort-Form, bei denen z. B. ein Datum eingetragen werden muss. Einige Aufgaben können Mehrfach-Frage-Aufgaben sein, denen eine gemeinsame Situationsvorgabe vorangestellt ist. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.
2.2 Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Tourismus“
Die Prüfungszeit für diesen Bereich beträgt 150 Minuten. Es werden Aufgaben in ungebundener („konventioneller“) Form gestellt. Diese Aufgaben müssen mit eigenen Worten bearbeitet werden. Hierbei müssen z. B. Beurteilungen vorgenommen oder Begründungen abgegeben werden. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Die Prüfungszeit für diesen Bereich beträgt 60 Minuten. Es werden Aufgaben in gebundener und ungebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt, die alle mit der gleichen Punktzahl bewertet werden. Zur Anwendung kommen Mehrfachwahl-, Mehrfachanwort-, Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben. Hinzu kommen noch Rechenaufgaben in Offen-Antwort-Form sowie sonstige Aufgaben in Offen-Antwort-Form, bei denen z. B. ein Datum eingetragen werden muss. Einige Aufgaben können Mehrfach- Frage-Aufgaben sein, denen eine gemeinsame Situationsvorgabe vorangestellt ist. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.
Prüfungsbereich „Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette“
Die Prüfungszeit für diesen Bereich beträgt 90 Minuten. Es werden Aufgaben in gebundener und ungebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt, die alle mit der gleichen Punktzahl bewertet werden. Zur Anwendung kommen die beim Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ beschriebenen Aufgabentypen. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiten, Gewichtung, Prüfungsverfahren und Punkte je Prüfungsbereich gibt die folgende Tabelle:
Püfungsbereiche |
Prüfungszeit in Minuten |
Gewichtung in % ∗) |
Prüfungsverfahren |
Punkte |
---|---|---|---|---|
Geschäftsprozesse im Tourismus | 150 | 40 | Ungebunden | 100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 10 | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 |
Kaufmännische Steuerung | 90 | 20 | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 |
∗) Zzg. 30% für das Fallbezogene Fachgespräch
3. Prüfungsinhalte
Gemäß §§ 6 und 7 der Verordnung sind die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, so weit er für die Berufsausbildung wesentlich ist, prüfungsrelevant.
4. Informationsmaterial
Neben der Ausbildungsordnung stellt der AkA-Prüfungskatalog für die IHKAbschlussprüfungen Tourismuskaufmann/Tourismuskauffrau eine weitere Informationsquelle dar. Er ist nach Prüfungsbereichen aufgebaut und in Gebiete, Funktionen, Fragenkomplexe, Themenkreise und Beispiele für betriebliche Handlungen gegliedert. Die ersten drei Gliederungsebenen entsprechen weitgehend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Die Themenkreise konkretisieren die Fertigkeiten und Kenntnisse und sind damit für eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung. Sie resultieren aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte des KMK-Rahmenlehrplans durch den zuständigen Fachausschuss. Die Beispiele für betriebliche Handlungen zeigen, welche Inhalte Ausgangspunkt für eine Aufgabenstellung sind, mit der insbesondere die Handlungselemente Planen, Durchführen und Kontrollieren geprüft werden können. Schließlich enthält der Stoffkatalog Raster, welche einen Eindruck von der relativen Bedeutung der einzelnen Gebiete je Prüfungsbereich vermitteln.
Der Prüfungskatalog für die Zwischenprüfungen ist voraussichtlich ab Mai 2012 erhältlich, der Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung voraussichtlich ab Juli 2012 und kann schriftlich oder telefonisch bzw. per E-Mail beim
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unter Angabe des Ausbildungsberufes bezogen werden. Sie können sich beim Verlag vormerken lassen.
Nürnberg, 16. Juni 2011