IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 02/10

Fachkraft für Automatenservice
Automatenfachmann/-frau

Am 1. August 2008 trat die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft in den beiden Ausbildungsberufen “Fachkraft für Automatenservice” und “Automatenfachmann/Automatenfachfrau” in Kraft. Die Aufgabenerstellung für die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen erfolgt durch die Leit-IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, bereit gestellt werden die Aufgabensätze über die ZPA Nord-West. Im zweijährigen Ausbildungsberuf “Fachkraft für Automatenservice” wird eine Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt. Im dreijährigen Ausbildungsberuf “Automatenfachmann/Automatenfachfrau” gliedert sich die gestreckte Abschlussprüfung in Teil 1 und Teil 2, eine Zwischenprüfung ist nicht vorgesehen.
Gemeinsamer Bestandteil der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf “Fachkraft für Automatenservice” und des Teils 1 der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf “Automatenfachmann/Automatenfachfrau” ist der praktische Prüfungsbereich “Automatenbetreuung”, zu dem die Leit-IHK Ostwestfalen zu Bielefeld im Einvernehmen mit dem Fachausschuss die folgenden Hinweise herausgibt.

1. Allgemein
In der praktischen Prüfung hat der Prüfling, wie in der folgenden Übersicht gezeigt, zwei unterschiedliche Arbeitsproben zu bearbeiten. Diese sind aus folgenden Tätigkeiten auszuwählen, wobei der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen ist:

Gliederung der praktischen Abschlussprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung:

Fachkraft für Automatenservice: Abschlussprüfung
Automatenfachmann/-frau: Abschlussprüfung Teil 1
max. 90 Minuten
           
           
Arbeitsprobe 1
Auswahl 1 aus 4
  Arbeitsprobe 2
Auswahl 1 aus 4
  • Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Automaten
  • Auslesen, Befüllen und Entleeren
  • Warten und Reinigen von Automaten, einschließlich Austausch von Verschleißteilen
  • Fehlersuche und Beseitigung von Störungen
 
  • Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Automaten
  • Auslesen, Befüllen und Entleeren
  • Warten und Reinigen von Automaten, einschließlich Austausch von Verschleißteilen
  • Fehlersuche und Beseitigung von Störungen

2. Arbeitsproben 1 und 2
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Automatenbetreuung nachweisen, dass er

a) den Automatenservice kundenorientiert planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren,
b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen und sicherstellen,
c) technische Kommunikationsmittel anwenden,
d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen kann.

3. Vorbereitung durch Ausbildungsbetrieb und Prüfungsausschuss
Als Anlagen sind dieser IHK-Prüfungs-News 2/10 die “Informationen für den Prüfungs-ausschuss“ für den Ausbildungsberuf “Fachkraft für Automatenservice” (Anlage 1) und den Ausbildungsberuf “Automatenfachmann/Automatenfachfrau” (Anlage 2) beigefügt. Diese Informationen geben Aufschluss über die Arbeitsaufgaben und die notwendigen Vorbereitungen durch den Prüfungsausschuss. Sie müssen dem Prüfungsausschuss ca. zwölf Wochen vor Prüfungsbeginn bereitgestellt werden.

Die Arbeitsproben 1 und 2 sollen sich an den im Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehenden Automaten orientieren. Es steht dem Prüfungsausschuss frei, die Arbeitsaufgaben an einem oder an mehreren Automaten durchführen zu lassen.

Für die Ausführung der Arbeiten sind dem Prüfling die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Prüfling hat sich innerhalb der Vorgabezeit in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten und die Arbeiten selbstständig auszuführen. Die dafür erforderliche Zeit ist in der Vorgabezeit von 90 Minuten enthalten.

4 Bewertung der Prüfungsergebnisse
4.1 Bewertung der Arbeitsproben
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen der Arbeitsproben 1 und 2 gilt der jeweilige Bewertungsbogen, in dem die Bewertungskriterien angegeben sind.

Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt, je nachdem, ob die Prüfungsleistung objektiv oder allein subjektiv bewertbar ist, nach den Punkte-schlüsseln:
a) 10 oder 0 Punkte
b) 10 bis 0 Punkte

Dabei gelten folgende Erläuterungen für die Punktestufen:

  • objektiv bewertbare Prüfungsleistungen
    10 Punkte: Ist-Maß bzw. Ist-Wert liegt innerhalb der vorgeschriebenen Toleranz
    0 Punkte: Ist-Maß bzw. Ist-Wert liegt außerhalb der vorgeschriebenen Toleranz oder keine Prüfungsleistung erbracht.

  • subjektiv bewertbare Prüfungsleistungen
    10 bis 0 Punkte (10 – 9 – 8 – 7 – 6 – 5 – 4 – 3 – 2 – 1 – 0 Punkte).
10 Punkte Eine den Anforderungen in besonderem Maß entsprechende Leistung
9 Punkte Ein den Anforderungen voll entsprechende Leistung
8 Punkte Eine den Anforderungen im Allgemeinen
7 Punkte entsprechende Leistung
6 Punkte Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist,
5 Punkte aber den Anforderungen noch entspricht
4 Punkte Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht,
3 Punkte jedoch erkennen läst, dass Grundkenntnisse vorhanden sind
2 Punkte Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht
1 Punkt und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
0 Punkte Keine Prüfungsleistung erbracht

4.2 Berechnung der Ergebnisse der Arbeitsproben im Gesamtbewertungsbogen
Für die Ermittlung des Ergebnisses der Arbeitsproben erhält der Prüfungsausschuss den Gesamtbewertungsbogen. Die Ergebnisse der Arbeitsproben werden wie folgt berechnet:
Die erbrachten Leistungen (Punkte) der Arbeitsaufgaben sind in die jeweiligen Felder des Gesamtbewertungsbogens zu übertragen. Mit den zugehörigen Divisoren wird das jeweilige Zwischenergebnis berechnet. Die Summe dieser Ergebnisse führt zum Ergebnis der Arbeitsaufgaben.

4.3 Gewichtung der Arbeitsproben
Die beiden Arbeitsproben sind mit je 50% zu gewichten, da die Ausbildungsordnung keine spezielle oder anderslautende Gewichtung vorgibt.
Diese IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet unter

http://www.ihk-zpa.de

im Bereich “IHK-Prüfungs-News”.
Köln, 24. Februar 2010